Grundsätzlich sind die Gebühren für die Zollabfertigung in den Versandkosten enthalten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass in den folgenden Fällen Gebühren für die Zollabfertigung anfallen können.
- Wenn Sie ein Paket aus Japan mit einem deklarierten Wert von über 200.000 JPY exportieren und internationale Postdienste (z. B. EMS) nutzen, erheben wir eine Gebühr für die Zollabfertigung durch einen Bevollmächtigten (2.800 JPY).
- Wenn im Rahmen der Einfuhrabfertigung Zölle/Steuern usw. anfallen, können auch Gebühren für die Steuererhebung entstehen. In diesem Fall bitten wir Sie, die Zahlung direkt an den Zoll oder die zuständigen Behörden zu leisten.
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